Ratgeber und Informationen zum Energiesparhaus


Startseite | KFW-Effizienzhaus | Passivhaus | Nullenenergiehaus | Plusenergiehaus | Kontakt | Impressum

KfW-Effizienzhaus

Wahrscheinlich ist das "KfW-Effizienzhaus" der bei Hausbau-Interessenten bekannteste Begriff. Entwickelt wurde der Standard "Effizienzhaus" gemeinschaftlich vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), der Deutschen Energie-Agentur (dena) und der KfW-Förderbank.

Die KfW-Förderbank legt ihre Vergaberichtlinien nach diesem Standard fest und deshalb heißen durch die KFW geförderte Häuser auch "KfW-Effizienzhaus -Zahl-". Mittels einer Zahl wird der erlaubte Jahresprimär-energiebedarf angezeigt, also die Summe der theoretisch erforderlichen Energie für Heizung, Lüftung und Warmwasseraufbereitung. Zudem gibt die Zahl Aufschluss über die Höhe der Förderung durch die KFW.

Die Berechnungen erfolgen auf der Basis der Energieeinsparverordnung (EnEV) und eines Referenzhausver-fahrens. Das Referenzhaus ist ein fiktives Effizienzhaus 100, für welches energetische Normwerte für die Gebäudehülle definiert sind.

Das gewünschte energetische Niveau erreicht man zum Beispiel durch bessere Dämmung der Gebäudehülle, durch den Einsatz hocheffizenter Heizungs- und Lüftungstechnik und dreifach verglaste Fenster.

Die KFW unterscheidet zwischen „Energieeffizientes Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“.

Wird ein Altbau mit optimaler Wärmedämmung versehen und werden zudem erneuerbare Energien für die Heizung und Warmwasseraufbereitung eingesetzt, fördert die KFW dies durch günstige Zinsen und Zuschüsse aus dem KFW Programm "Energieeffizient Sanieren".

Beim Neubau greift das Programm „Energieeffizientes Bauen“. Erreicht Ihr Neubau die Standards

  • KfW-Effizienzhaus 40,
  • KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus oder
  • KfW-Effizienzhaus 70,

erhalten Sie von der KFW günstige Zinsen und einen Tilungszuschuss, der umso höher ausfällt, je geringer der Energieverbrauch Ihres Hauses ist. Die Höhe des Kredites beträgt maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. (Einfamilienhaus = 1 Wohneinheit)

Je geringer der Energieverbrauch eines Gebäudes, desto höher der Tilgungszuschuss. Maßgeblich sind die von der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gesetzlich vorgeschriebenen Werte für Energiebedarf und Wärmeverlust eines Neubaus. Dieser Standard wird als KfW-Effizienzhaus 100 bezeichnet.
Der Nachweis des energetischen Niveaus muss durch einen Sachverständigen nach speziellen Vorgaben der KFW erfolgen.

Startseite | KFW-Effizienzhaus | Passivhaus | Nullenenergiehaus | Plusenergiehaus | Kontakt | Impressum